Wozu einen 
        SV? 

Seit
2004

Als ö.b.v. Sachverständiger werde ich sowohl von den Gerichten, aber auch von Unternehmen und Privatpersonen beauftragt, wenn es beispielsweise um Fragen der handwerklichen Ausführung, um Mängel, Schäden oder um Fragen zur Abrechnungen, z.B. nach VOB oder BGB geht. 

Für diese Aufgabe ist die Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung, eine absolute Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit wichtig, die ich vor der Handwerksammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld am 10.01.2023 erneut beeidet habe.

An diesen Eid bin ich nicht nur rechtlich gebunden, ich fühle mich ihm auch persönlich verpflichtet.

Tätig bin ich überall dort, wo deutsches Recht vereinbart wurde.

In ganz Deutschland, der EU und im EU Ausland.

 

Sachverständige erweitern das Fachwissen der Richter. Ein Sachverständiger richtet jedoch nicht, er beantwortet die Fragen des Gerichts bzw. seiner Auftraggeber.

Es gilt: Gute Antworten erhält, wer wohl durchdachte Fragen stellt.

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Kontakt

Telefon: 

+49 172 523 7665

E-mail:  

malerleweling@t-online.de

Anschrift:

Lippstädter Straße 44 

33449 Langenberg

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